Hamburg: Keine Wohnung wegen Kopftuch

Nurjahan S. (25), eine Studentin für Neurowissenschaft hatte die Absicht, sich in Hamburg eine Wohnung in der Nähe ihrer Universität zu mieten. Auf einer Plattform für die Vermietung von Unterkünften (Airbnb), wurde die Anfrage von Nurjahan abgelehnt. Die Begründung der Vermieterin dafür lautet, sie trage einen Hijab und passe demnach nicht in die Nachbarschaft. Airbnb reagierte mit einer Sperre der Vermieterin.

Auf die Anfrage von Nurjahan S. antwortete die Vermieterin:

„Es tut mir leid, Nurjahan, aber wie ich sehe, trägst du einen Hijab, und ich glaube nicht, dass du in unsere Nachbarschaft passen würdest.“

Mit Hinweis auf die Anti-Diskriminierungspolitik der Plattform, machte die Studentin deutlich, dass ein Gast nicht wegen Rasse, ethnischer Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religion, nationaler Herkunft, Rasse und sexueller Orientierung abgewiesen werden darf. Nurjahan schrieb, dass sie das erste mal in ihrem Leben wegen ihrem Hijab und ihrer Religion diskriminiert wurde.

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