
Eine 29-jährige Muslimin aus Herzogenrath hat vor dem Amtsgericht Aachen einen wichtigen Sieg gegen die Fitnessstudiokette Selection Fitness errungen. Das Gericht sprach der Klägerin Lara Seiler eine Entschädigung von 1.000 Euro zu, nachdem das Studio ihr wegen ihres Kopftuchs den Zutritt verweigert und ihre Mitgliedschaft gekündigt hatte. Das Urteil stellt klar, dass die Hausordnung des Studios, die religiöse Symbole aus angeblichen Sicherheitsgründen verbietet, einen unzulässigen Eingriff in die Religionsfreiheit darstellt.
Lara Seiler war seit mehr als zehn Jahren Mitglied des Fitnessstudios Selection Fitness in Herzogenrath. Nach ihrem Übertritt zum Islam im Jahr 2022 trug sie erstmals im Juni 2023 beim Training ein Kopftuch. Das Studio verweigerte ihr daraufhin den Zutritt, berief sich auf eine interne Regelung und kündigte kurz darauf ihre Mitgliedschaft. Seiler, die das Studio als Teil ihres Alltags schätzte, empfand dies als Diskriminierung und klagte. Ein Vergleichsangebot des Studios über 2.500 Euro, verbunden mit einer Verschwiegenheitsklausel, lehnte sie ab.
Vor Gericht bestätigte Seilers Cousine Miriam K. als Zeugin den Vorfall. Nach Berichten des Aachener Gleichbehandlungsbüros steht Selection Fitness nicht zum ersten Mal wegen Diskriminierungsvorwürfen in der Kritik. So sei das Unternehmen bereits in der Vergangenheit wegen Zutrittsverweigerung aufgrund der Hautfarbe verklagt worden.
Das Amtsgericht Aachen entschied, dass die Hausordnung des Fitnessstudios unverhältnismäßig in die Religionsfreiheit der Klägerin eingreife. Das Verbot religiöser Symbole sei nicht durch berechtigte Sicherheitsbedenken gerechtfertigt. Als angemessene Entschädigung für die erlittene Diskriminierung wurde ein Schmerzensgeld von 1.000 Euro zugesprochen. Beobachter bemängeln jedoch, dass das Urteil keine strukturellen Änderungen in der Politik des Senders nach sich ziehe, so dass die Frage nach nachhaltigen Konsequenzen offen bleibe.
„Das Urteil ist ein wichtiges Signal gegen Diskriminierung und für Religionsfreiheit“, sagte Seiler nach der Verhandlung. Gleichzeitig betonte sie, dass es ihr nicht nur um eine finanzielle Entschädigung gehe, sondern um ein gesellschaftliches Umdenken. Auf X wird das Urteil kontrovers diskutiert. Ein User schreibt: „Erneute Niederlage für die Selektionsfitness. Deren Islambild scheint aus der Filterblase zu kommen“. Andere Stimmen fordern strengere Auflagen für Unternehmen, um diskriminierende Praktiken zu verhindern.
Das Aachener Gleichbehandlungsbüro sieht in dem Fall einen weiteren Beleg für die Notwendigkeit, Diskriminierung konsequent zu bekämpfen. „Solche Vorfälle sind keine Einzelfälle. Es braucht klare gesetzliche Regelungen und eine Sensibilisierung in der Gesellschaft“, heißt es in einer Stellungnahme.
Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die Herausforderungen, mit denen Muslime in Deutschland konfrontiert sind, insbesondere im Hinblick auf die Akzeptanz religiöser Symbole im öffentlichen Raum. Während das Urteil für Lara Seiler einen individuellen Erfolg darstellt, bleibt unklar, ob es zu einer generellen Änderung der Unternehmenspolitik bei Selection Fitness oder in der Branche führen wird. Experten fordern, dass Fitnessstudios und andere öffentliche Einrichtungen ihre Richtlinien überprüfen, um diskriminierende Praktiken zu vermeiden.
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