Ab diesem Sommer ist es dem Basler Gerichtspersonal untersagt, Kopftücher und andere religiöse Symbole wie Kreuze zu tragen.
Als Anlass nahmen sich die Richter die Bewerbung einer muslimischen Praktikantin. Sie wollte ihr Volontariat bei den Basler Gerichten durchführen. Da sie auf dem Foto ein muslimisches Kopftuch trug, nahm sich das Gericht dies zum Anlass, um über die Thematik religiöser Symbole im Gericht zu tagen. Als Ergebnis erließ man ab diesem Sommer ein Verbot für die öffentliche Verwendung religiöser Symbole durch Angestellte des Gerichts.
Von der Änderung sind betroffen:
Von der Änderung sind betroffen:
- Die Präsidien
- Die Richter
- Die Gerichtsschreiber
- Berater des Gerichts
- Volontäre
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