Nachdem ein Hamburger Fitnessstudio einer Muslima mit Kopftuch verbot, zu trainieren, verurteilte das Amtsgericht St. Georg das Studio zu 1.000 Euro Schadensersatz.
Im Februar letzten Jahres wurde einer Muslima in einem Fitnessstudio in Hamburg-Winterhude ein Probetraining verwehrt, da das Kopftuch aus Sicherheitsgründen verboten sei.
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