Syrischer Arzt wegen Kriegsverbrechen zu lebenslanger Haft verurteilt

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat den 40-jährigen Alaa M. wegen Kriegsverbrechen zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Der heute 40-Jährige wurde wegen schwerer Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen schuldig gesprochen, die er zwischen 2011 und 2012 in seiner Heimat Syrien begangen haben soll. Das am Montag verkündete Urteil stuft die Schuld als besonders schwer ein und ordnet eine anschließende Sicherungsverwahrung an, wodurch eine vorzeitige Entlassung nahezu ausgeschlossen ist.

Alaa M. soll als Assistenzarzt in Militärkrankenhäusern in Homs und Mezzeh sowie in einem Gefängnis des syrischen Militärgeheimdienstes tätig gewesen sein. Laut den Richtern folterte er neun Menschen schwer an Leib und Seele und tötete zwei weitere, wobei er sadistische Methoden wie das Anzünden von Wunden und die Verabreichung tödlicher Injektionen anwandte. Die Taten richteten sich gegen Gegner des Assad-Regimes zu einer Zeit, als der syrische Bürgerkrieg eskalierte.

Nach seiner Flucht nach Deutschland im Jahr 2015 baute Alaa M. eine neue Existenz auf. Er arbeitete als Orthopäde in Kliniken in Hessisch Lichtenau und Bad Wildungen und galt als Musterbeispiel für Integration. Seine Vergangenheit holte ihn jedoch ein, als ihn Zeugen 2020 in einer TV-Dokumentation über Homs wiedererkannten. Daraufhin wurde er festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Der Prozess, der im Januar 2022 begann, dauerte fast dreieinhalb Jahre und umfasste 186 Verhandlungstage.

Während die Bundesanwaltschaft lebenslange Haft forderte, beantragte die Verteidigung einen Freispruch bei den Tötungsvorwürfen und behauptete, Alaa M. sei zum fraglichen Zeitpunkt nicht in Homs tätig gewesen. Der Angeklagte selbst bestritt die Vorwürfe und sprach von einem Komplott. Das Gericht sah die Beweise, die durch mutige Zeugenaussagen unter strengem Schutz gestützt wurden, als überzeugend an. Richter Christoph Koller betonte, dass die Ahndung solcher Verbrechen eine Aufgabe der Völkergemeinschaft sei und durch das Weltrechtsprinzip ermöglicht werde.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, doch es markiert einen weiteren Schritt in der strafrechtlichen Aufarbeitung der Verbrechen des Assad-Regimes in Deutschland. Für die Opfer und deren Angehörige ist es ein Hoffnungsschimmer für Gerechtigkeit, während die Debatte über die Verfolgung vergangener Taten in neuen Lebensumfeldern weiter anhält.

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