Geplantes Kopftuchverbot für Schülerinnen unter 14 Jahren in Österreich

Ab Herbst 2025 plant die österreichische Bundesregierung, ein Kopftuchverbot für Schülerinnen unter 14 Jahren an Schulen einzuführen. Die Ankündigung von Familien- und Integrationsministerin Claudia Plakolm (ÖVP) hat eine hitzige Debatte über Religionsfreiheit, Integration und Kindeswohl entfacht. Der folgende Artikel beleuchtet die Hintergründe, Details und die kontroversen Reaktionen auf dieses Vorhaben.

Das Kopftuchverbot ist Teil des Regierungsprogramms der Koalition aus ÖVP, SPÖ und NEOS, die einen harten Kurs gegen den Islam und „ethnokulturelle Entwicklungen” verfolgt. Laut Ministerin Plakolm geht es dabei darum, die Selbstbestimmung von Mädchen zu schützen und ihre Integration in die Gesellschaft zu fördern. Das Verbot richtet sich gezielt an Schülerinnen unter 14 Jahren, da diese nach österreichischem Recht noch nicht religionsmündig sind. Die Regierung argumentiert, dass das Tragen eines Kopftuchs in diesem Alter oft nicht freiwillig erfolge, sondern durch familiären oder gesellschaftlichen Druck beeinflusst sei. Schätzungen zufolge betrifft die Maßnahme etwa 12.000 Mädchen in Österreich.

Ein ähnliches Vorhaben gab es bereits im Jahr 2019, als die damalige ÖVP-FPÖ-Regierung ein Kopftuchverbot an Volksschulen für Kinder bis zehn Jahre beschloss. Dieses wurde jedoch 2020 vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) als verfassungswidrig aufgehoben, da es muslimische Mädchen diskriminiert und gegen den Gleichheitsgrundsatz sowie die Religionsfreiheit verstößt. Die aktuelle Regierung versucht nun, die Kritik des VfGH durch ein überarbeitetes Konzept zu adressieren. Dieses basiert auf begleitenden Maßnahmen wie Elterngesprächen und einem Stufenmodell.

Der Gesetzentwurf soll nach der Sommerpause 2025 im Ministerrat behandelt und zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Das Verbot soll an Schulen gelten und umfasst das Tragen von Kopfbedeckungen, die religiöse oder weltanschauliche Symbole darstellen. Der Fokus liegt dabei klar auf dem muslimischen Kopftuch. Um die Verfassungskonformität zu gewährleisten, plant die Regierung ein differenziertes Vorgehen:

– Stufenmodell: Bei Verstößen gegen das Verbot sollen zunächst Gespräche mit den Eltern und einem Schulpsychologen geführt werden. In hartnäckigen Fällen könnte die Kinder- und Jugendhilfe eingeschaltet werden und es könnten Verwaltungsstrafen drohen.
– Begleitende Maßnahmen: Schulpsychologen und Sozialarbeiter sollen eingesetzt werden, um das Kindeswohl zu überwachen und mögliche Konflikte zu entschärfen.
– Fokus auf Kindeswohl: Die Regierung betont, dass das Verbot nicht gegen den Islam als Religion gerichtet ist, sondern darauf abzielt, Mädchen vor Zwang und Unterdrückung zu schützen.

Unklar bleibt, ob das Verbot auch außerhalb des Schulgeländes gelten soll und ob andere religiöse Symbole, wie die jüdische Kippa, einbezogen werden, um Diskriminierungsvorwürfe zu vermeiden.

Kritiker warnen vor einer Einschränkung der Religionsfreiheit und einer möglichen Diskriminierung muslimischer Mädchen. Die Islamische Glaubensgemeinschaft (IGGÖ) kritisiert das Vorhaben als unverhältnismäßig und betont, dass Zwang beim Kopftuchtragen ohnehin abzulehnen sei. Lehrer und Schulleiter äußern praktische Bedenken: Sie befürchten, in die Rolle von „Kopftuchwächtern” gedrängt zu werden, was das Vertrauensverhältnis zu Schülerinnen und Eltern belasten könnte. Zudem gibt es Sorgen, dass ein Verbot muslimische Mädchen von der Bildung ausschließen könnte, wenn ihre Eltern sie in Privatschulen oder ins Ausland schicken.

Die SPÖ, die sich früher gegen ein Kopftuchverbot aussprach und es als „Symbolpolitik“ kritisierte, unterstützt das Vorhaben nun im Rahmen der Koalition. Dies deutet auf einen Wandel in der politischen Haltung hin, der ebenfalls kontrovers diskutiert wird.

Österreich ist nicht das erste Land, das ein Kopftuchverbot an Schulen einführt. In Frankreich gilt seit 2004 ein Verbot auffälliger religiöser Symbole in öffentlichen Schulen, einschließlich des Kopftuchs. In Deutschland variieren die Regelungen je nach Bundesland, wobei einige Verbote für Lehrerinnen im öffentlichen Dienst bestehen. In Österreich selbst gibt es seit 2017 ein Verbot der Vollverschleierung (Burka, Niqab) in der Öffentlichkeit. Dies stellt die aktuelle Debatte in einen größeren Kontext.

Das geplante Kopftuchverbot für Schülerinnen unter 14 Jahren ab Herbst 2025 ist ein ambitioniertes, aber hoch umstrittenes Vorhaben der österreichischen Regierung. Während Befürworter es als Schritt hin zu mehr Selbstbestimmung und Integration sehen, warnen Kritiker vor einer Einschränkung der Religionsfreiheit und praktischen Herausforderungen. Angesichts der Vorgeschichte – insbesondere des Urteils des Verfassungsgerichtshofs aus dem Jahr 2020 – wird die genaue Ausgestaltung des Gesetzes entscheidend sein, um rechtliche und gesellschaftliche Konflikte zu vermeiden.

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