Deutsche Behörden trennen Mutter von Baby wegen Palästina-Solidarität

Eine palästinensisch-jordanische Mutter kämpft vor dem Bundesverfassungsgericht um die Wiedervereinigung mit ihrem einjährigen Sohn. Die Behörden verweigerten ihr die Wiedereinreise mit dem Kind nach Deutschland. Die Mutter wurde aufgrund ihrer mutmaßlichen Unterstützung der Palästina-Solidarität als Sicherheitsrisiko eingestuft, was international für Empörung sorgt.

Im August 2024 reiste die Familie – eine Krankenschwester mit Facharbeiter-Aufenthaltstitel in Frankfurt, ihr palästinensischer Ehemann und ihr 2023 geborener Sohn – nach Jordanien, um Verwandte zu besuchen. Bei der Rückkehr verweigerte die deutsche Botschaft in Amman dem Kind die Wiedereinreise, da die Mutter als Sicherheitsrisiko gilt. Die Behörden berufen sich dabei auf § 54 Abs. 1 Nr. 2 oder 4 des Aufenthaltsgesetzes und führen ihre angebliche Verbindung zu Palästina-Solidaritätsgruppen wie Samidoun Deutschland und Masar Badil als Begründung an. Seitdem ist die Mutter von ihrem Sohn getrennt, was für sie eine erhebliche emotionale Belastung darstellt.

„Das ist ein inhumaner Akt. Eine Mutter von ihrem Kleinkind zu trennen, ist nicht nur grausam, sondern auch rechtlich fragwürdig”, erklärte ein Sprecher des Europäischen Rechtsunterstützungszentrums (ELSC), das die Familie unterstützt.

Rechtlicher Kampf
Seit November 2024 kämpft die Familie um Gerechtigkeit:

– Ein Eilantrag zur Wiedereinreise des Kindes wurde im Februar 2025 vom Verwaltungsgericht abgelehnt.
– Eine Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg scheiterte im Juni 2025.
Derzeit liegt der Fall dem Bundesverfassungsgericht vor, unterstützt durch das ELSC. Das Zentrum kritisiert die Maßnahmen als Instrumentalisierung des Aufenthaltsrechts zur Unterdrückung politischer Meinungen.

Der Vater, der 2022 nach Deutschland zog, lebt jetzt in Jordanien getrennt von seiner Ehefrau und dem Kind.

Seit 2019 hat das ELSC mindestens 22 ähnliche Vorfälle dokumentiert, bei denen der Aufenthaltsstatus oder die Bewegungsfreiheit genutzt wurden, um Aktivisten der Palästina-Solidarität zu sanktionieren. Berichte von The Left Berlin und Middle East Eye deuten auf eine systematische Repression hin, die von Veranstaltungsverboten bis zu Deportationen reicht.

Der Fall wirft Fragen zu Menschenrechten, Meinungsfreiheit und Migration auf. Während Kritiker darin ein Muster der Diskriminierung marginalisierter Gruppen sehen, verweisen die Behörden auf Sicherheitsbedenken. „Das Recht auf Familie und freie Meinungsäußerung steht hier auf dem Spiel“, betonte das ELSC. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts könnte wegweisend für ähnliche Fälle sein.

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