Kasachstan: Hausarrest und Sozialstunden wegen religiöser Versammlungen

Ein Richter in der Region Aqtobe (Kasachstan) verurteilte sieben Muslime zu Hausarrest von ein bis drei Jahren, weil sie religiöse Treffen abhielten. Vier erhielten zudem 120 Sozialstunden in denen sie gemeinnützige Arbeit ableisten müssen. Die sieben Männer sind zwischen 29 und 59 Jahre alt. Fünf lebten in Aktobe, während die anderen zwei in der kleinen Stadt Khromtau lebten, 90 km östlich von Aktobe. Die Männer sollen Anfang der 2000er Jahre in Kontakt mit der Tabligh Jamaat gekommen sein und für religiöse Erziehung in ihre Zentren in Indien und Pakistan gereist sein.

Die Männer wurden beschuldigt, eine religiöse Gruppe zu gründen, religiöse Literatur zu lesen und die „Ideologie“ der Bewegung zu verbreiten, indem sie ihren Glauben mit anderen lokalen Muslimen teilten.

Ein Beamter der regionalen KNB-Geheimpolizei von Aktobe, der seinen Namen nicht nennen wollte, sagte, dass er keine Informationen darüber geben könne, warum der KNB entschieden habe, die Männer festzunehmen und was sie getan hätten, um anderen zu schaden.

Am 9. Juli verurteilte ein Gericht in der nordwestlichen Stadt Aqtobe sieben Muslime wegen der Zugehörigkeit zur dort verbotenen muslimischen Gemeinschaft Tabligh Jamaat. Alle sieben erhielten Hausarrest von ein bis drei Jahren. Vier von ihnen wurden auch angewiesen, 120 Stunden gemeinnützige Arbeit zu leisten. Die Inhaftierten legten am 25. Juli Einstpruch ein.

Die Männer wurden beschuldigt, eine religiöse Gruppe zu gründen, religiöse Literatur zu lesen und die „Ideologie“ der Bewegung zu verbreiten, indem sie ihren Glauben mit anderen lokalen Muslimen teilten.

Die Strafen waren:

1) Amanzhol Zhaksylykovich Kishktekov, geboren am 10. Dezember 1973, Artikel 405, Teile 1 und 2: 3 Jahre Hausarrest und 120 Sozialstunden

2) Zhanat Sabyrzhanuly Dosalin, geboren am 15. Mai 1981, Artikel 405, Teile 1 und 2: 3 Jahre Hausarrest

3) Zhasulan Zhappargaliuly, Artikel 405, Teil 2: 1 Jahre Hausarrest und 120 Sozialstunden

4) Mukharam Bulikbayevich Baizakov, Artikel 405, Teil 2: 1 Jahre Hausarrest und 120 Sozialstunden

5) Daulet Imanshapiuly Elemesov, Artikel 405, Teil 2: 1 Jahre Hausarrest und 120 Sozialstunden

6) Aslan Ryskaliyevich Temiralin, Artikel 405, Teil 2: 1 Jahre Hausarrest

7) Miras Bisengaliyevich Murzagulov, Artikel 405, Teil 2: 1 Jahre Hausarrest

Artikel 405, Teil 1 verbietet „die Organisation der Tätigkeit in einer sozialen oder religiösen Vereinigung oder einer anderen Organisation nach einem Gerichtsbeschluss, deren Tätigkeit oder ihre Liquidierung im Zusammenhang mit Extremismus oder Terrorismus in Zusammenhang gebracht wird“ und bestraft mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu sechs Jahren.

Artikel 405, Teil 2 verbietet „die Teilnahme an der Tätigkeit einer sozialen oder religiösen Vereinigung oder einer anderen Organisation nach einem Gerichtsbeschluss, deren Tätigkeit oder ihre Liquidierung im Zusammenhang mit Extremismus oder Terrorismus in Zusammenhang gebracht wird“ und bestraft mit einer Geldstrafe oder Haftstrafe bis zu zwei Jahren.

Die sieben mutmaßlichen Tabligh Jamaat-Mitglieder die in Aqtobe verurteilt worden sind werden sicherlich in die Liste „Finanzierung von Terrorismus oder Extremismus“ des Finanzministeriums aufgenommen. Dies bedeutet, dass eventuell vorhandene Bankkonten ohne weitere rechtliche Schritte gesperrt werden. Ihre Familien dürfen nur kleine Beträge für den Lebensunterhalt beziehen, wenn sie keine anderen Einkommensquellen haben.

Die Tabligh-Jamaat wurde im Februar 2013 von einem Gericht in Astana in Kasachstan als eine „extremistische“ Organisation eingestuft und verboten. Die Anhänger der Bewegung reisen häufig durch das Land und ermutigen andere Muslime zu größerer Frömmigkeit, für die auch viele Mitglieder bestraft wurden.

Durch sie Verurteilung der sieben Männer steigt die Zahl der angeblichen Tabligh-Jamaat-Anhänger, von denen bekannt ist, dass sie seit Anfang 2015 strafrechtliche Verurteilungen erhalten haben, auf 72. Von diesen wurden 51 zu Haftstrafen verurteilt und 21 zu Hausarresten.

Die Behörden beschränken die Ausübung des Rechts auf Religions- und Glaubensfreiheit stark. Muslime sind zusätzliche Beschränkungen ausgesetzt.

Auch drei weiter mutmaßliche Tabligh Jamaat-Mitglieder – Kazbek Laubaev, Marat Konrabayev und Taskali Naurzgaliyev – wurden am 6. April jeweils zu drei Jahren Haft in Karaganda ins Gewahrsam genommen. Die drei wurden am 15. Juni in die Liste „Finanzierung von Terrorismus oder Extremismus“ aufgenommen.

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*