Durch ein Gesetzesentwurf aus NRW und Bayern soll erreicht werden, dass vor Gericht niemand mehr sein Gesicht verschleiern darf. Anfang dieser Woche soll der Gesetzesentwurf vor den Bundesrat gebracht werden. Dadurch soll das Gerichtsverfassungsgesetz geändert werden, um so ein Verbot geltend machen zu können.
Angeblich verhindert eine Gesichtsverhüllung die Wahrheitsfindung.
Bereits seit Juni 2017 ist durch ein Bundesgesetz Gesichtsverhüllungen für Beamte und Militärangehörige verboten. Auch Autofahrerinnen ist es seit Oktober 2017 nicht erlaubt einen Gesichtsschleier zu tragen.
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