Zwei Wochen sind vergangen, nachdem in Chemnitz rechte Demonstrationen stattgefunden haben.
Die Polizei registrierte an mehreren Demonstrations-Tagen zahlreiche Straftaten. So wurde z.B.ein 34- jähriger Mann für die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (Hitlergruß) angezeigt und zu einer Haftstrafe von fünf Monaten ohne Bewährung verurteilt. Der 34-Jährige sei der Polizei wegen Körperveletzungsdelikten bekannt und ist mehrfach vorbestraft.
Das Amtsgericht begründet aufgrund der mehrfachen Vorstrafen, dass eine Strafaussetzung zur Bewährung nicht gegeben sei.
Ein weiterer Mann im Alter von 33 Jahren ist zu einer Bewährungsstrafe von acht Monaten und einer Geldstrafe von 2000 Euro verurteilt worden. Der Mann habe auf einer Demonstration den Hitlergruß gezeigt und sei einen Vollstreckungsbeamten körperlich angegangen.
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