In Belgien wurde einer kopftuchtragenden Frau verwehrt in ein Gerichtssaal einzutreten. In einem Schreiben zuvor wurde sie darauf hingewiesen das Kopftuch abzunehmen. Die Frau weigerte sich und hat nun dagegen geklagt und gewann den Prozess. 1000 € müssen ihr nun als Entschädigung gezahlt werden.
Seit 2011 steht das Tragen eines Voll- oder Gesichtsschleiers in Belgien unter Verbot. Das Kopftuch fällt nicht in diese Kategorie.
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