Einer katholischen Nonne wurde die Unterbringung in einem Altenheim in Vesoul (Haute-Saone) verweigert, weil sie einen Schleier auf dem Kopf trägt.
Die Nonne verbrachte ihr ganzes Leben in einem Kloster. Im Oktober 2018 entschloss sie sich, im Alter von über 70 Jahren, in ihre Herkunftsregion in Haute-Saône zurückzukehren. Sie wollte in das Altenheim von Vesoul, das vom städtischen Zentrum für soziales Handeln (CCAS) verwaltet wird, ziehen.
Im Juli dieses Jahres teilte ihr das CCAS de Vesoul mit, dass ihr Antrag angenommen wurde und dass ihr ein Wohnungsangebot unterbreitet wird. Im selben Schreiben stellt das CCAS jedoch fest: „Bezugnehmend auf den Laizismus kann kein protziges Zeichen der Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft akzeptiert werden.“ Die Schwester kann daher nur dann eine Wohnung beziehen, wenn sie ihre religiöse Gewohnheit und ihren Schleier abnimmt. Sie darf immer noch ein diskretes Kreuz tragen.
Die Nonne lehnte diese Bedingungen ab.
Der von France Bleu Besançon kontaktierte Geschäftsführer von CCAS de Vesoul spricht von „einem abgeschlossenen Fall“ und begründet es damit, dass die Nonne „die für alle gleiche Geschäftsordnung nicht akzeptieren wollte.“
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