Laut einer Gruppe von Rechtsvertretern wurden seit 2001 in israelischen Gefängnissen weit über 1000 Fälle von Folter durch Gefängniswärter gemeldet.
“Nach Angaben des Öffentlichen Komitees gegen Folter in Israel (PCATI) wurden seit 2001 etwa 1200 Fälle von Folter während israelischer Verhöre gemeldet. Alle Fälle wurden ohne eine einzige Anklage abgeschlossen”, sagte die Addameer Prisoner Support and Human Rights Assoziation. Diese tritt für die Rechte palästinensischer Gefangener ein.
Sie fügte hinzu, dass die von den Wärtern angewandten Foltermethoden folgendes beinhalten: Stresspositionen, Prügel mit schweren Verwundungen, Schlafentzug, emotionale Erpressung, Folterandrohungen gegen Familienmitglieder und die Überstellung von Häftlingen in geheime Gefängnisse.
Die Rechte-Gruppe sagte, dass das Tel Aviv-Regime die Anwendung von Folter in „Ausnahmefällen“ erlaube und denjenigen einen Freischein geben, die an der Folter beteiligt sind.
Um das absolute Verbot von Folter im Völkerrecht zu umgehen, werden ausnahmslos alle palästinensischen Gefangene als angebliche Bedrohung für Israel eingestuft und so wird Folter legitimiert.
Die Menschenrechtsgruppe Addameer zitierte eine Erklärung von Nils Melzer, dem UN-Sonderberichterstatter für Folter, der eine Parallele zwischen der US-Präsenz in Guantanamo und Israels Folterungen in den Gefängnissen zog.
Sowohl Israel als auch die USA setzen auf Straflosigkeit, wenn es um die Folter von Inhaftierten geht, erklärte Melzer.
Seit 1967 sollen 73 palästinensische Gefangene durch Folter in israelischen Gefängnissen getötet worden sein.
Überlebende von Folter haben keinen Anspruch auf Gerechtigkeit, da Israel entscheidet, ob eine Untersuchung eingeleitet werden soll.
Zudem befinden sich über 500 Inhaftierte in der sogenannten Verwaltungshaft. Dies ist eine Art Freiheitsstrafe ohne Gerichtsverfahren oder Anklage, mit der Israel Palästinenser für bis zu sechs Monate inhaftieren kann. Diese Verwaltungshaft kann unendlich oft verlängert werden.
Einige Gefangene sind bis zu elf Jahren ohne Anklage in Verwaltungshaft.
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