Nach Anschlag auf Moschee in Ulm Gefängnisstrafen rechtskräftig

Die vier Täter, die wegen eines Brandanschlags im März 2018 auf eine Moschee am 5. April 2019 zu mehreren Jahren Freiheitsstrafen verurteilt wurden, legen nun Revision ein. Das Bundesgerichtshof hat diese als unbegründet verworfen.

Die Täter wurden wegen eines Brandanschlags auf eine IGMG-Moschee und wegen versuchten achtfachen Mordes angeklagt. Die Haftstrafen liegen zwischen einem Jahr und sechs Monaten bzw. drei Jahren und sechs Monaten.

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