Das österreichische Verfassungsgerichtshof hat am Freitag das Kopftuchverbot an Volksschulen aufgehoben, da es verfassungswidrig ist. Das Urteil ist ab sofort gültig.
In der Begründung heißt es, dass die Regelung explizit den Islam heraus greift und dadurch die Neutralität des Staates verletzt. Das Verbot führt zur Ausgrenzung und erschwert muslimischen Mädchen den Zugang zur Bildung.
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