Das Oberverwaltungsgericht Münster hat entschieden, dass das Bestreiten des Existenzrechts Israels in Deutschland nicht grundsätzlich strafbar ist. Mit diesem Urteil wurde ein Verbot aufgehoben, das einer Demonstration in Düsseldorf pauschal untersagen wollte, dass Teilnehmende Israel das Existenzrecht absprechen.
Das Gericht betonte, dass eine kritische Auseinandersetzung mit der Staatsgründung Israels oder Forderungen nach Änderungen bestehender Verhältnisse unter den Schutz der Meinungsfreiheit fallen. „Allein das Leugnen des Existenzrechts Israels erfüllt daher keinen Straftatbestand“, heißt es in der Urteilsbegründung.
Hintergrund und Einordnung
Das Urteil gilt ausschließlich für das deutsche Recht und bewertet nicht das Völkerrecht oder die internationale Anerkennung Israels. International bleibt Israels Status als Staat unbestritten. Der Internationale Gerichtshof (ICJ) hatte in jüngsten Gutachten betont, dass bestimmte israelische Siedlungspolitiken in den von 1967 besetzten Gebieten völkerrechtlich rechtswidrig seien, ohne jedoch das Existenzrecht Israels insgesamt in Frage zu stellen.
Für Deutschland bedeutet das Urteil konkret: Politische Kritik an Israel oder das Infragestellen seiner Existenz fällt unter die Meinungsfreiheit, solange keine strafrechtlich relevanten Inhalte wie Volksverhetzung, Gewaltaufrufe oder antisemitische Hetze verbreitet werden.
Reaktionen
Juristen sehen in dem Urteil eine Stärkung der Meinungsfreiheit, während Politiker betonen, dass Kritik an Israel stets klar von Antisemitismus zu trennen sei.
Fazit: Während das Existenzrecht Israels international anerkannt bleibt, definiert das deutsche Recht nun klar, dass das Bestreiten dieses Rechts allein nicht strafbar ist.
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