Das Hotelrestaurant „Cool Mama“ steht erneut in der Kritik. Frauen, die aus religiösen Gründen ein Kopftuch tragen, werden dort vom Frühstücksbuffet und dem Sky-Restaurant ausgeschlossen. Die österreichische Gleichbehandlungsanwaltschaft bewertet den strengen Dresscode als möglichen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot – und stellt klar: Eine Regelung ist nicht automatisch diskriminierungsfrei, nur weil sie formal für alle gilt.
Laut Hotelregeln sind „jegliche Art von Kopfbedeckungen“ im Restaurant und beim Frühstück untersagt. Betroffen sind damit nicht nur Baseballkappen oder Hüte, sondern auch das islamische Kopftuch. Mehrere Musliminnen berichteten in den vergangenen Monaten, dass ihnen der Zutritt verweigert wurde. Sie durften weder am Buffet essen noch im Restaurant Platz nehmen. In einem Fall wurde einer Familie mit erwachsenen Töchtern das Frühstück im Zimmer verwehrt; lediglich eine Kostenerstattung wurde angeboten.
Auch zwei Angehörige der Sikh-Glaubensgemeinschaft, die einen Turban trugen, wurden kürzlich abgewiesen. Sie warfen dem Hotelmanagement Diskriminierung und Rassismus vor. Das Video des Vorfalls sorgte international für Aufsehen.
Das Hotel verteidigt seinen Dresscode: Die Regeln seien transparent auf der Website veröffentlicht und gälten „ausnahmslos für alle Gäste, unabhängig von Herkunft, religiöser Zugehörigkeit oder Ethnie“. Man wolle lediglich ein bestimmtes Ambiente sicherstellen. Ausnahmen lehnt die Geschäftsführung ab.
Die Gleichbehandlungsanwaltschaft sieht das anders. Scheinbar neutrale Vorschriften können mittelbare Diskriminierung darstellen, wenn sie bestimmte Gruppen – hier vor allem muslimische Frauen – faktisch stärker treffen. Religiöse Kleidung wie das Kopftuch lässt sich nicht einfach ablegen. „Für uns ist nicht nachvollziehbar, weshalb der Ausschluss religiöser Kleidung für ein angemessenes Erscheinungsbild erforderlich sein sollte“, so die Einschätzung der Behörde. Diskriminierungsverbote setzten dem Hausrecht klare Grenzen.
Kritiker sprechen von einem Angriff auf die Religionsfreiheit. Muslimische Frauen, die ihr Kopftuch als Teil ihrer religiösen Identität betrachten, werden faktisch vom gesellschaftlichen und gastronomischen Leben ausgeschlossen. Der Fall wirft grundlegende Fragen auf: Wie weit darf unternehmerische Freiheit gehen, wenn sie religiöse Minderheiten benachteiligt?
Der Vorfall reiht sich in eine Serie von Beschwerden ein. Bereits früher hatten sich betroffene Musliminnen an die Gleichbehandlungsanwaltschaft gewandt. Eine gerichtliche Klärung steht noch aus. Für viele Beobachter ist jedoch klar: Ein Dresscode, der religiöse Kopfbedeckungen pauschal verbietet, ist kein Zeichen von Neutralität – sondern von Ausgrenzung.
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