Schweiz: Staatsbürgerschaft verwehrt wegen Handschlag

Einem muslimischen Ehepaar wurde die schweizerische Staatsbürgerschaft verweigert, nachdem sie sich geweigert hatten, sich während des Interviews dem anderen Geschlecht die Hand zu schütteln.

Vor einigen Tagen hat eine schwedische Muslimin eine Entschädigung erhalten, nachdem ein Vorstellungsgespräch beendet wurde, als sie sich weigerte, die Hände zu schütteln.

Die Schweizer Behörden erklärten, dass aufstrebende Bürgerinnen und Bürger in die schweizerische Gemeinschaft integriert werden müssen und eine Verbundenheit mit der Schweiz, ihren Institutionen und der Achtung der schweizerischen Rechtsordnung zeigen.

Sie würden keine Einzelheiten über das Paar preisgeben, von denen lokale Medien sagten, dass sie nordafrikanisch seien, aber sie bestätigten, dass sie das Gefühl hatten, dass das Paar die Staatsbürgerschaftskriterien nicht erfüllte, als sie sich in der Stadt Lausanne bewarben.

Der Bürgermeister von Lausanne, Gregoire Junod, sagte gegenüber der Nachrichtenagentur AFP, die Religionsfreiheit sei in lokalen Gesetzen verankert, aber „religiöse Praxis fällt nicht außerhalb des Gesetzes“.

Beamte betonten, dass sie nicht aufgrund ihrer Religion abgelehnt wurden, sondern weil sie die Gleichstellung der Geschlechter nicht respektierten.

„Die Verfassung und die Gleichheit zwischen Männern und Frauen haben Vorrang vor Bigotterie“, sagte Pierre-Antoine Hilbrand, der Teil der Kommission war, die das Paar interviewte. Was wäre geschehen wenn ein Rabbi den weiblichen Geschlecht für Hand nicht gibt oder eine orthodoxe Jüdin? Denn Diese Praxis des Verzichts auf physischen Kontakt mit dem anderen Geschlecht ist nicht auf den Islam beschränkt, da sich Anhänger des jüdischen Glaubens an ein spezifisches Konzept des Negias halten, das jeglichen physischen Kontakt mit dem anderen Geschlecht verbietet. Ebenso ist diese Praxis bei Hindus und Theravada-Buddhisten bekannt. Darüber hinaus war ein solcher Brauch früher Teil der Etikette in der westlichen Gesellschaft, wie die berühmte Autorin für Etiketten, Emily Post, schrieb: „Gentlemen geben einander immer die Hand, wenn sie einander vorgestellt werden. Damen tun dies selten mit Herren, die ihnen vorgestellt werden; aber normalerweise geben sie anderen Damen die Hand, wenn sie nahe beieinander stehen.“
Jennifer Huwer vom Lehrstuhl der Psychologie am Haverford College schreibt in ihrer Dissertation über die Auswirkungen von Kontext, Intimität und Geschlecht bezogen auf das Händeschütteln:

„Berühren durchbricht physische Grenzen und stört den persönlichen Raum. Berührung erzeugt hohe Erregungsniveaus, die starke Assoziationen und Bewertungen des Berührers erzeugen … Daher können bestimmte Berührungsarten in einem Bereich des Körpers – nämlich der Hand – auf verschiedene Arten interpretiert werden. „

Dies nicht das erste Mal abgelehnte Händeschütteln Kontroversen in der Schweiz ausgelöst haben.

Im Jahr 2016 beschloss eine Schweizer Schule zwei muslimische Jungen zu suspendieren nachdem sie sich geweigert hatten, einer Lehrerin die Hand zu geben. Die Nachricht löste Aufruhr aus.

Auch im benachbarten Frankreich wurde einer algerischen Frau die Staatsbürgerschaft verweigert, nachdem sie sich geweigert hatte, die Hand eines Beamten während ihrer Einbürgerungszeremonie zu schütteln.

Abschließend sollten einfache Unterschiede in sozialen und religiösen Bräuchen zu keiner Feindschaft gegenüber anderen Menschen führen, Muslime versuchen niemanden zu beleidigen indem sie jemanden nicht die Hände reichen oder auf andere Formen des körperlichen Kontakts verzichten.

3 Kommentare

  1. Im Islam gibt es keinen „Gottesstaat“, das ist ein christlicher Begriff, den ignorante christlich geprägte Journalisten im Bezug auf den Islam verwenden! Ansonsten scheinen Sie die Meinung zu vertreten, daß die „Schweizer“ Kultur allen, sowohl herkunftsmäßigen als auch eingebürgerten Schweizern zwangsweise verpaßt werden soll. Ich kenne zwar nicht die Verfassung der CH, aber ich kann mir vorstellen, daß dies nicht mit den Gesetzen dieses Landes vereinbar ist. Und des gibt ja schweizer Bürgerinnen, die zum Islam konvertiert sind und Männern auch nicht die Hand geben. Vom Recht auf freie Wahl und Ausübung der Religion und dem Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit scheinen Sie noch nichts gehört zu haben oder es bewußt abzulehnen! In diesem Fall sollten Sie in Land flüchten, in dem solche Grundrechte nicht verfassungsmäßig verankert sind.

  2. Im Islam gibt es keinen „Gottesstaat“, das ist ein christlicher Begriff. Einige Muslime mit falschem Verständnis vom Islam haben die Vorstellung von westlichen totalitären Systemen übernommen und auf den Islam übertragen. Das hat mit dem traditionellen Islam nichts oder nur sehr wenig zu tun. Von einigen, wie dem Orientalisten Thomas Bauer, wird diese Fehleinstellung muslimischer Extremisten als Reaktion auf den europäischen Kolonialismus gesehen.

  3. Im Islam gibt es keinen „Gottesstaat“, das ist ein christlicher Begriff. Einige Muslime mit falschem Verständnis vom Islam haben die Vorstellung von westlichen totalitären Systemen übernommen und auf den Islam übertragen. Das hat mit dem traditionellen Islam nichts oder nur sehr wenig zu tun. Von einigen, wie dem Orientalisten Thomas Bauer, wird diese Fehleinstellung muslimischer Extremisten als Reaktion auf den europäischen Kolonialismus gesehen.
    Im Islam ist es verboten, anderen nachzuspionieren, und im ersten islamischen Staat gab es keine „Schari´a-Polizei“. Selbst Jahrhunderte später konnte z. B. der Dichter Abu l-´Alâ al-Ma´arrî seine religionskritischen und irreligiösen Ansichten frei äußern. Ein totalitäres und unfreiheitliches System wie dasjenige des vorgeblichen „Islamischen Staates“ (IS, ISIS) wird von der großen Mehrheit der Muslime weltweit nicht befürwortet!

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