Moscheen dürfen wieder öffnen

Vor kurzem hat die Bundesregierung beschlossen, die Öffnung von Geschäften mit einer maximalen Größe von 800 m² unter Vorkehrungen zu erlauben, Gotteshäuser waren unabhängig von der Größe und den Vorsichtsmaßnahmen davon aber ausgeschlossen. Dagegen hat die Föderale Islamische Union erfolgreich geklagt.

Am 29. April hob das Gericht das Verbot für Gotteshäuser auf und entschied, dass Ausnahmen möglich sein müssten, wenn die erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen garantiert werden können.

Am nächsten Tag, dem 30. April, gab die Bundesregierung bekannt, dass das generelle Verbot von Gotteshäuser in ganz Deutschland aufgehoben wird. Jede Kirche, Moschee oder Synagoge kann eine Sondergenehmigung erhalten, wenn sie eine Reihe von Regeln einhält, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern.

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