Verleumdungsplakate gegen einen Flüchtling wurden zwischen dem 20. Juni und dem 23. Juni in Edingen-Neckarhausen an Häuserfassaden aufgeklebt und in Briefkästen geworfen.
Auf den Plakaten war der Asylbewerber mit Namen, Bild und seinen Social-Media-Profildaten abgebildet. Dies sollte sich in den sozialen Medien schnell verbreiten.
Das Opfer wird bezichtigt von einem Kind sexuelle Handlungen gefordert zu haben. Ergebnisse der Polizeiermittlungen ergaben, dass die Behauptungen auf den Plakaten reine Lügen waren. Die Ermittlungen gegen die Täter der Verleumdung und Verbreitung dieser dauern noch an.
Falschmeldungen gegen Flüchtlinge von angeblichen Vergewaltigungen sind nicht neu, wie beispielsweise der Fall Lisa zeigt. Sie erfand aus Angst gegenüber ihrer Eltern aufgrund von schlechten Schulleistungen eine Vergewaltigungsgeschichte. Auch gab es die angebliche Vergewaltigung einer 17 jährigen im oberbayerischen Mühldorf, die von einer 55 jährigen Frau erfunden wurde.
Vielen sind die rechtlichen Kosequenzen einer Verleumdung nicht bekannt, neben einer Geldstrafe droht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.
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