In einer Apotheke in Essen kam es zu einem Disput.
Die 15-jährige Amne, die ein Praktikum in einer Apotheke in Essen absolvieren wollte, war geschockt, als sie die Bescheinigung für ihre Schule abholte.
Die Apothekerin bat das muslimische Mädchen, ihr Kopftuch während der Arbeitszeit abzunehmen. Gleiches verlangte sie auch von einer vorherigen Praktikantin, die ihr Kopftuch während der Arbeitszeit abnahm.
Die 15-jährige Amne war geschockt. Sie hatte eigentlich nur eine Bescheinigung für ihre Schule abholen wollen.
„Sie hatte mich doch schon beim ersten Gespräch mit Kopftuch gesehen“, erklärt Amne.
Amne ging aus der Apotheke und kam mit ihrem Vater zurück, der im Auto auf seine Tochter wartete.
Der Vater bezeichnete die Apothekerin als Rassistin. Auf der Bescheinigung für die Schule soll Amne schreiben, dass sie wegen ihres Kopftuchs abgelehnt werde. Laut Angaben des Vaters zerieß die Apothekerin diesen.
Und der Wille der Deutschen steht über dem Willen der anderen, ja?