Fast 200 Ermittlungen gegen „Pegida“-Teilnehmer

Antworten der sächsischen Landesregierung auf zwei Anfragen des Linken-Landtagsabgeordneten Andre Schollbach zeigen, dass 198 Strafverfahren gegen Teilnehmer und Redner der „Pegida“-in Dresden zwischen 2014 und September 2018 eingeleitet worden sind. Allein 25 Verfahren würden wegen gefährlicher Körperverletzung und Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen laufen.

Dazu kommen 18 Ermittlungen wegen Beleidigung und elf Verfahren wegen Volksverhetzung. Ermittelt wird auch wegen Raubes, Landfriedensbruchs, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Bedrohung, Nötigung, Sachbeschädigung und Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole. Dazu kommen Ermittlungen wegen Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz, öffentlicher Aufforderung zu Straftaten und Verstoß gegen das Versammlungsgesetz.

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