Neuseeländer muss wegen der Verbreitung des Christchurch-Terror-Videos in Haft

Der Attentäter von Christchurch hatte seinen eigenen Terroranschlag gefilmt und live auf Facebook übertragen. Für die Weiterverbreitung des Videos wurde nun ein Neuseeländer zu fast zwei Jahren Gefängnis verurteilt.

Bei einem Anschlag auf zwei Moscheen in der neuseeländischen Stadt Christchurch wurden im März dieses Jahres 51 Muslime ermordet. Die Tat wurde live auf Facebook übertragen. Weil er das Terrorvideo im Internet weiterverbreitet hat, muss ein 44-jähriger Neuseeländer nun für fast zwei Jahre ins Gefängnis gehen.

Wie die örtlichen Medien berichteten, bekannte sich Philip A. schuldig, Videomaterial zu dem Anschlag vom 15. März im Internet geteilt zu haben.

A. ist ein bekennender Anhänger rassistischen Gedankenguts. Er wurde 2016 für schuldig befunden, an der Al-Noor-Moschee in Christchurch, die zu den Anschlagszielen vom 15. März zählte, einen Schweinekopf angebracht zu haben. Die neuseeländische Medienaufsicht erklärte das Weiterverbreiten des Videomaterials von dem Anschlag kurz nach der Tat für strafbar. Das Strafmaß beträgt bis zu 14 Jahre Gefängnis. A. wurde vier Tage nach dem Anschlag festgenommen.

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