Kopftuchverbot an Schulen und Terre des Femmes

Schon 2017 warfen einige Mitglieder von Terre des Femmes der Organisation Rassismus und Rechtspopulismus vor. Nun hat die Organisation den Tübinger Verfassungsrechtler Martin Nettesheim beauftragt, ein Gutachten zum Verbot des Kopftuches für muslimische Schülerinnen zu erstellen.

Laut Nettesheim ist ein Kopftuchverbot für Grundschülerinnen in Deutschland rechtlich möglich. Er argumentiert damit, dass das Schulwesen der Aufsicht des Staates untersteht und somit das Recht der Eltern auf Pflege und Erziehung ihrer Kinder “umgangen” werden kann. In der Schule geht es seiner Meinung nach auch um “Erziehung zur Freiheit”.

Eine Frage steht dennoch offen, nämlich in welchem Verhältnis Freiheit, Disziplin und Ordnung zueinander stehen. Denn stünde diesem Verständnis von Freiheit, wofür Nettesheim plädiert, dann auch beispielsweise nicht der Schulzwang, alias die Schulpflicht, entgegen? Nettesheim, der selber von einem “Umgehen” bestimmter Gesetze spricht, scheint jedoch bisweilen nicht gewillt, sich mit den seiner suspekten Forderung zugrundeliegenden Motiven kritisch genug auseinanderzusetzen, um sich solch sensiblen Themen anzunehmen.

1 Kommentar

  1. Allein schon die Bezeichnung „Terre des Femmes – Erde der Frauen“ zeigt, daß diese Organisation nicht die Gleichberechtigung von Mann und Frau anstrebt, sondern daß die Frauen die Oberhand über die Männer haben sollen. Für mich als Mann ist das inakzeptabel!
    Wenn ich richtig informiert bin, gilt eine Minderjährige bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres als „Kind“, während das Ende des Kindesalters im Islam durch den Eintritt der Geschlechtsreife bestimmt wird, die schon vor diesem Alter erreicht werden kann, wodurch sich in der genannten Kopftuchfrage zwangsläufig ein Konflikt ergibt, den Martin Nettesheim anscheinend nicht sehen will, wenn er meint, das Verbot sei mit der grundgesetzlich geschützten Religionsfreiheit vereinbar.
    Weiterhin ist für Kinder das Tragen eines Kopftuchs noch keine Glaubens- und Weltanschauungsfrage, in der sie selbstbestimmend zu entscheiden haben, sondern eine Nachahmung der Erwachsenen.
    Wie es heißt, ist dieser Jurist von dieser Organisation für sein Gutachten bezahlt worden, weswegen es nicht als unabhängig und objektiv angesehen werden kann.

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