Indien: Einbürgerungsgesetz diskriminiert Muslime

Das indische Parlament hat einen umstrittenen Gesetzentwurf zur Staatsbürgerschaft gebilligt, der Minderheiten, die in drei Nachbarländern verfolgt werden, die Staatsbürgerschaft gewährt – Muslime sind jedoch explizit ausgeschlossen.

Die indische Regierung hat im Parlament einen Gesetzesentwurf vorgelegt, wonach religiösen Minderheiten aus Pakistan, Bangladesch und Afghanistan die Staatsbürgerschaft verliehen wird. Es sei denn, man ist ein Muslim. Dann wird einem nämlich die Staatsbürgerschaft verwehrt.

Kritiker der Hindu-Nationalistischen Bharatiya Janata-Partei (BJP) sagen, die Gesetzesvorlage sei Teil einer BJP-Agenda zur Marginalisierung von Muslimen.

Mitglieder von sechs religiösen Minderheiten – Hindus, Sikhs, Buddhisten, Jain, Parsi und Christen – können die indische Staatsbürgerschaft erhalten, wenn sie nachweisen können, dass sie aus Pakistan, Afghanistan oder Bangladesch stammen und seit sechs Jahren in Indien leben. Nach den alten Regeln wären das elf Jahre gewesen.

Die Verfassung verbietet die religiöse Diskriminierung ihrer Bürger und garantiert allen Menschen die Gleichheit vor dem Gesetz und den gleichen Schutz des Gesetzes.

Kritiker sagen, dass wenn es wirklich um den Schutz von Minderheiten ginge, dieses Gesetz auch muslimische religiöse Minderheiten einbeziehen würde, die in ihren eigenen Ländern verfolgt werden, wie z.B. die Rohingya in Myanmar. Aber im Falle der Rohingya hat die Regierung vor dem Obersten Gerichtshof die Abschiebung von Rohingya-Flüchtlingen aus Indien beantragt.

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