Prophet darf nicht „pädophil“ genannt werden

Im Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wurde ein Urteil gefällt. Der islamische Prophet Mohammed darf nicht als pädophil bezeichnet werden.

Den Vorwurf der Pädophilie äußerte eine Österreicherin als sie im Jahre 2011 Seminare über die Grundlagen des Islams hielt. So behauptete sie, dass der Prophet „nun mal gerne was mit Kindern hatte“. Noch weitere Aussagen wurden geäußert.

Ein Gericht in Wien hat die Frau damals wegen „Herabwürdigung von religiöser Lehren“ zu einer Geldstrafe verurteilt. Anträge auf Berufungen ihrerseits wurden abgelehnt; sie wandte sich daraufhin an den Menschenrechtsgerichtshof.
Dort wurde geurteilt, dass „Grenzen einer objektiven Debatte“ überschritten worden seien und dass solche Äußerungen inakzeptabel seien. Auch würden solche Äußerungen den religiösen Frieden in Österreich bedrohen.

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