Bundeswehrangehöriger klagt gegen Entlassung wegen Handschlagverweigerung

Die Scheingründe für die Diskriminierung von Muslimen werden immer abenteuerlicher. Ein ehemaliger Bundeswehrangehöriger muss nun beim Bundesverfassungsgericht gegen seine Entlassung klagen, weil er seinem Gegengeschlecht den Handschlag verweigert hat.

Das Karlsruher Bundesverfassungsgericht beschäftigt sich nun mit einer Klage wegen einer Entlassung aufgrund eines verweigerten Handschlags aus religiösen Gründen. Die scheinbaren Argumente der Bundeswehr für die Entlassung lauten wie folgt:

Durch die Verweigerung des Handschlags würden „Kameradinnen nicht ausreichend respektiert und dadurch de[r] militärische Zusammenhalt sowie die Einsatzfähigkeit der Bundeswehr gefährdet“.

Dieser Skandal ist nicht der erste, den sich die Bundeswehr offenbar jederzeit zu erlauben bereit ist. Bereits in der Vergangenheit gab es Schlagzeilen wegen verschiedener dubioser Zustände, wie beispielsweise dem, dass sie sich mittlerweile immer mehr zu einer Art Sammelbecken für Rechtsextreme zu entwickeln scheint. Der Anteil der Rechtsextremen in der Bundeswehr und seine Machenschaften sind nämlich erschreckend.

Auch weitere Vorfälle, wie die Feststellung des Mangels an einsatzbereiten U-Booten, sind mehr als nur besorgniserregend, denn nur drei von sechs U-Booten sind tatsächlich auch zu einem Tauchgang fähig. Auffälliger werden die Zahlen, wenn es um die Luftwaffe geht. Nur vier von 128 der anfangs mit hohen Erwartungen verbundenen Eurofighter-Kampfjets waren im letzten Jahr wirklich einsatzbereit. Dies führte in Vergangenheit auch die meisten unkritischen Leser zu der Frage, wem das Militär in Wahrheit dient und ob dieses sich tatsächlich an die Gesetze zu halten bereit ist, die von gewählten Vertretern des Volkes für das Militär verabschiedet werden. Dagegen ist die Tatsache, dass nur die Hälfte der A400M Transportflugzeuge einsatzbereit sind und es um die Hubschrauber nicht wesentlich besser aussieht, ein verschwindend kleines Problem.

Vielleicht käme es der Bundeswehr in dieser kritischen Situation zur Besänftigung des Steuerzahlers gerade gut, wenn es wenigstens um die Bodentruppen besser stünde, aber auch da ist das gleiche Problem vorzufinden. Kaum eine nennenswerte Zahl an einsatzbereiten Panzern kann die Bundeswehr aktuell vorweisen und das längst veraltete Equipment, mit dem sich das Personal zufriedengeben muss, gilt schon fast als Allgemeinwissen.

Inmitten dieser gewaltigen Herausforderungen, derer die Bürger die Bundeswehr, also das mit ihrer nationalen Sicherheit wesentlich beauftragte Staatsorgan, ausgesetzt sehen, wirkt eine Debatte wie die um den Handschlag eines einzelnen Muslims nicht mehr nur schleierhaft, sondern auch irritierend. Es ist absolut nicht nachvollziehbar, warum die Bundeswehr in solchen Krisenzeiten für Schlagzeilen bezüglich ihrer intoleranten Haltung gegenüber einem einzelnen muslimischen Mitglied sorgt, das schlicht und einfach Gebrauch von seinen konsitutionell bestimmten Rechten bezüglich seiner religiösen Identität macht. Während all diese Probleme intensive und kostspielige Arbeit erfordern und in der Tat die Einsatzfähigkeit der Bundeswehr grundlegend gefährden, erweckt letztere subtil den Eindruck, als wollte sie die Ursache für das Problem einem misslungenen Handschlag zuschreiben und ebenso suggestiv auch die Aufhebung dieser Ursache als Lösungsvorschlag präsentieren.

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