Studentinnen der „Sai Homeopathic Medical College“ in Bhiwandi werden gezwungen Ihr Kopftuch auszuziehen oder sie werden von der Hochschule ausgewiesen. Viele Studentinnen die ihr Kopftuch nicht ausziehen wollten mussten die Hochschule wechseln.
So hinderte man auch Frau Fakeha Badami, die sich für den Bachelor in homöopathische Medizin und Chirurgie im Jahr 2016 in „Sai Homeopathic Medical College“ einschrieb, daran Prüfungen zu schreiben. Wegen dem Kopftuch wurde ihr nicht erlaubt an Vorlesungen teilzunehmen. Trotz Forderung des Ayurveda-Ministeriums Fakeha Badami den Zugang zum Studium zu gewähren, rührte sich die Hochschule nicht. Da bis nach November 2017 die Schule den Forderungen nicht nachkam und die Prüfungsphase vorbei war, wandte sich die Studentin an das oberste Gericht. Das oberste Gericht hat erlassen, dass man der Studentin den Zugang zu den Nachholprüfungen gewähren muss.
Bis zum 19. März wurde Frau Badami der Besuch zu den Vorlesungen verwährt und der Studentin wurde trotz Beschluss nicht erlaubt an der Nachholprüfung teilzunehmen. Grund hierfür: Die Anwesenheit bei den Vorlesungen sei zu gering gewesen, zu beachten ist hierbei, dass die Hochschule Ihr den Zugang zu den Vorlesungen verwährt hat. Nun wird der Fall ein weiteres Mal vor dem obersten Gericht verhandelt.
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