Die Polizei hat ihre Kampagne verstärkt, Männer unter 40 Jahren davon abzuhalten, Bärte zu tragen. So wurden einige Männer zwangsrasiert und andere unter Druck gesetzt, damit sie sich selber rasieren.
In einem Fall in der Region Lebap zwangen die Beamten einen jungen Mann, den sie inhaftiert hatten, nicht nur, sich zu rasieren, sondern auch Alkohol zu trinken.
In den letzten Jahren hat die Polizei junge Männer mit Bärten inhaftiert und sie zwangsweise rasiert. Manchmal geht dies mit erzwungenem Alkoholkonsum und Schweinefleischkonsum einher. Beide sind für Muslime inakzeptabel.
Am 24. Januar verhaftete die Polizei einen jungen Mann auf der Straße in Aschgabads, weil er einen Bart trug. Die Beamten brachten ihn zur örtlichen Polizeistation, reichten ihm ein Rasiermesser und zwangen ihn, sich zu rasieren.
Mehrere andere junge Männer wurden aus demselben Grund in der zentralen Straße Aschgabad inhaftiert, in der sich die Hauptquartiere der gewöhnlichen Polizei und der Geheimpolizei des Ministeriums für Staatssicherheit (MSS) befinden.
Die Polizei in der Region Lebap hielt mehrere Tage lang einen jungen Mann mit Bart fest und zwangen den jungen Mann, Alkohol zu trinken.
Die Polizei inhaftiert oft junge Muslime mit Bärten und verlangt Bestechungsgelder. Die Polizisten fordern von diesen jungen Männern 100 Manats (Einen Durchschnittslohn von mehreren Tagen), andernfalls wird eine Geldstrafe verhängt. Einige Männer wurden während der Haft geschlagen und gedemütigt.
In einen Fall hat die Verkehrspolizei einen Fahrer mit Bart festgehalten. Nachdem man den Führerschein überprüfte, wurde festgestellt, dass der Fahrer unter 40 Jahre alt war. Der Beamte fragte, warum er einen Bart habe, da es „nicht erlaubt“ sei. Der junge Mann antwortete, er habe nie gehört oder gelesen, dass es verboten sei, einen Bart zu tragen. Der Beamte brachte den Fahrer zur Polizeistation.
Dort angekommen, sagte ihm der Polizist erneut, dass Männer erst ab dem 40. Lebensjahr Bärte tragen dürfen. Er zwang ihn, sich im Friseurladen nebenan rasieren zu lassen. Nach der Rasur gaben die Offiziere dem jungen Mann seinen Führerschein zurück und ließen ihn frei.
Die Behörden legen strikte Beschränkungen für jede Ausübung des Rechts auf Religions- oder Glaubensfreiheit fest. Gottesdienste und religiöse Versammlungen ohne staatliche Erlaubnis sind illegal. Sämtliche religiöse Literatur unterliegt staatlicher Zensur.
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