
Teilerfolg für drei Jemeniten, die gegen das Verteidigungsministerium vor dem Oberverwaltungsgericht Münster geklagt haben. Die Ankläger gehören der Menschenrechtsorganisation ECCHR (European Center for Constitutional and Human Rights) an. Das Gericht hatte entschieden, dass Deutschland dafür Sorge tragen muss, dass das Völkerrecht von den USA auf ihrer Basis in Ramstein eingehalten wird. Das Gericht sagte: „Es bestehen gewichtige Anhaltspunkte dafür, dass die USA unter Verwendung technischer Einrichtungen auf der Air Base Ramstein bewaffnete Drohneneinsätze im Jemen durchführen, die gegen das Völkerrecht verstoßen.“
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