Deutschland: Zeugen dürfen sich vor Gericht nicht mehr verschleiern

Wieder werden Scheinargumente genannt, um Schritt für Schritt das Leben eines Muslims einzuschränken. Nun hat der Bundesrat am Freitag ein Verschleierungsverbot des Gesichtes für Personen beschlossen, die an Verhandlungen teilnehmen.

Erstes Scheinargument:

Die Identität der Person soll festgestellt werden.

Die Antwort darauf ist einfach. Die Identität der Person kann vorher festgestellt werden, dazu muss die Muslima nicht während der Verhandlung ohne Gesichtsverdeckung sitzen. Die Identität der Person wird auch von der Polizei und nicht vom Richter oder Staatsanwalt festgestellt.

Zweites Scheinargument:

Das Aussageverhalten der Personen, die an der Verhandlung teilnehmen, soll beurteilt werden können.

Auch die Antwort darauf ist einfach. Der Richter soll anhand Beweisen urteilen und nicht nach Mimik und Gestik. Ansonsten hieße es, dass ein Schauspieler im Vorteil sei. Damit gibt der Bundesrat zu, dass seine Beurteilung abhängig vom Schauspieltalent der jeweiligen Person ist.

Bild: © Bernard Gagnon / CC BY-SA 3.0.

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