Belgien: Berufungsgericht bestätigt Kopftuchverbot an Schulen

Das belgische Berufungsgericht hob eine frühere Entscheidung auf und bestätigte am Dienstag das Verbot des Tragens von Kopftüchern in zwei Schulen in der flämischen Region des Landes.

Im Jahr 2018 reichten die Eltern von elf Schülerinnen ein Verfahren gegen das Verbot in der nordöstlichen Gemeinde Maasmechelen ein und gewannen das Verfahren.

In diesem August entschied ein Gericht in Tongeren außerdem, dass die Mädchen, die die Schulen Atheneum Maasland (jetzt GO! Maxwell) und Nikola Tesla besuchen, Kopftücher tragen dürfen, da die Europäische Menschenrechtskonvention die europäischen Länder dazu verpflichtet, allen Bürgern das Recht auf freie Religionausübung zu gewähren.

Nach dem neuen Urteil des Berufungsgerichts von Antwerpen war das Kopftuchverbot jedoch gerechtfertigt.

Die Schulen, die ihren Schülerinnen das Kopftuch verbieten, gehören zu einer öffentliche Einrichtung namens GO! Die Behörde hat 2013 beschlossen, Kopftücher an allen ihr angeschlossenen öffentlichen Schulen in der flämischen Region Belgiens zu verbieten.

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*