Nordrhein-Westfalens Landesregierung teilte am Donnerstagabend in Düsseldorf mit, dass religiöse Versammlungen demnächst möglich wären.
Religionsgemeinschaften erklärten, dass sie die geforderten Maßnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus und die Abstandseinhaltung bis zum 1. Mai gewähren können.
Die Öffnung der Moscheen ist noch keine beschlossene Sache, die Konzepte zum Schutz vor Covid-19 wurden eingereicht, am 30. April finden noch Beratungen zwischen Bund und Ländern statt.
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