Der Verfassungsschutz stuft die BDS-Bewegung als „verfassungsfeindlich“ ein

Der Verfassungsschutz stuft die BDS-Bewegung als „verfassungsfeindlich“ ein, da sie angeblich antisemitische Narrative fördere und Verbindungen zu Terrororganisationen unterhalte. Die im Mai 2025 bekannt gegebene Entscheidung sorgt für Empörung.

Kritiker sehen darin einen Angriff auf die Meinungsfreiheit. „Das Grundgesetz nimmt keine Stellung zum Nahostkonflikt“, sagt Aktivistin Anna Müller. „Die Einstufung ist politisch motiviert und kriminalisiert legitimen Protest.“ Auf X wird die Maßnahme als „repressiv“ verurteilt. Der Rechtswissenschaftler Hans Meier kritisiert die mangelnde Beweislage: „Ohne konkrete Fakten wird der Verfassungsschutz zum politischen Werkzeug.“

Die Entscheidung droht, Universitäten oder Künstler einzuschüchtern, die BDS unterstützen. Wenn die Begründung vage bleibt, riskiert die Behörde, die Meinungsfreiheit zu untergraben. Die Debatte über Sicherheit versus Freiheit ist eröffnet.

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