Der Fall Marko G. – wie das Gericht bei einem Rechtsextremen versagt

Zwei Dutzend Waffen, Teleskopschlagstöcke, eine Machete, Blendgranaten, Messer, Doppelkerngeschosse, Vollmantelgeschosse, eine Maschinenpistole vom Typ Uzi und rund 50.000 Schuss Munition hortete ein ehemaliger Polizist vom SEK bei sich Zuhause. Wieso? Die Frage beantwortet der ehemalige Polizist mit „der Leidenschaft Waffen zu sammeln“. Die Antwort kann zurecht hinterfragt und angezweifelt werden, denn schaut man sich an, wer sich hinter dieser Person verbirgt, so scheint es, sich um ganz andere Motive zu handeln. Motive, die besorgniserregend sind. Verantworten musste er sich für den Verstoß der Waffengesetze und illegalem Waffenbesitz.

Marko G., 49 Jahre alt, ist Polizist und war zudem lange Zeit beim Spezialeinsatzkommando (SEK) in Mecklenburg-Vorpommern beschäftigt. Wichtiger zu erwähnen: Er ist Chef der Prepper-Gruppe Nordkreuz, die als Teil des „Hannibal-Netzwerkes“ bekannt wurde. Prepper, das sich wörtlich vom Englischen prepare ableitet, sind Personen, die sich akribisch auf den sogenannten „Tag X“ vorbereiten, einem Tag des völligen Chaos. Während einige Prepper sich für jene Krisensituation lediglich Lebensmittelvorräte beschaffen, gibt es auch Personen wie Marko G., die sich mit einem Waffenarsenal ausstatten. Rechtsextreme Prepper warten allerdings nicht nur auf das Chaos, sie wünschen es. Denn in solchen Situationen hoffen sie auf einen Systemumsturz und der Realisierung ihrer tödlichen Pläne.

Im Kontext dieser Informationen muss die vermeintliche „Leidenschaft Waffen zu sammeln“ von Marko G. sehr kritisch gesehen werden. Das sieht das Gericht allerdings nicht so. Für das Gericht sei die politische Einstellung von Marko G. nicht relevant, da sie nicht im direkten Bezug zum Horten der Waffen stehe. Das Gericht ist sich im Klaren, dass Marko G. fremdenfeindliche, rassistische Positionen vertritt und etwaige Inhalte austauscht. Allerdings relativiert das Gericht seine politische Einstellung, indem es sagt, Marko G. sei „im Wesentlichen nur Empfänger solcher Nachrichten“ gewesen und hätte „diese nur vergleichsweise wenig positiv kommentiert und/oder weitergeleitet“. Das Gericht isoliert die politische Einstellung von Marko G. von seiner Waffenhortung und einer möglichen Waffennutzung, dabei sind aber ganz klare Zusammenhänge festzumachen. So ist ein Bild zu erwähnen, das auch in der Verhandlung thematisiert wurde, welches aber keinen Eingang in das Urteil gefunden hat. Auf dem Bild sind Soldaten zu sehen, von denen einer auf eine am Boden
liegende Person zielt. Das Bild ist mit dem Schriftzug „Asylantrag abgelehnt“ versehen.

Der 49-Jährige wurde zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt.

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