NRW: Neues Polizeigesetz

Nach Bayern soll nun auch NRW ein neues Polizeigesetz erhalten. Beschlossen soll das neue Polizeigesetz im Juli. Tritt das neue Polizeigesetz in Kraft, wäre das Prinzip der Unschuldsvermutung in NRW Geschichte. Was beinhaltet dass neue Polizeigesetz?
Nachfolgend einige Punkte des Gesetzes:

  1.  Freiheitsentzug ohne konkrete Gefahr und dies bis zu einem Monat (§ 38 PolG NRW)
  2. Videoüberwachung öffentlicher Orte ohne zeitliche Begrenzung (§ 15a PolG NRW)
  3. Telekommunikationsüberwachung auch ohne konkreten Tatverdacht (§ 20c PolG NRW)
  4. Elektronische Fußfessel (§ 34c PolG NRW)
  5. Personen können jederzeit angehalten, ihre Identität festgestellt und durchsucht werden (§ 12a PolG NRW)
  6. Aufenthalts- und Kontraktverbot ohne konkrete Gefahr (§ 34b PolG NRW)

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