440 Euro Strafe für das Kopftuchtragen

Neben einem Kopftuchverbot in den Kindergärten soll nun auch ein Verbot in den Volksschulen Österreichs, im Allgemeinen erstes bis viertes Schuljahr, folgen.

Das Verbot wurde zwar noch nicht eingeführt, aber die Höhe der Strafe würde bereits feststehen. Beim ersten Verstoß gegen das Kopftuchverbot seien die Eltern verpflichtet innerhalb von vier Tagen zu einem Gespräch in der Schule zu erscheinen. Ein weiterer Verstoß soll mit bis zu 440 Euro geahndet werden. Sollten die Eltern sich weigern die Strafe zu zahlen, drohen bis zu zwei Wochen Haft.

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