Japan: Arbeiter dürfen Bärte tragen

Ein Gericht in Japan hat für die Wahrung der individuellen Freiheit entschieden und es ist Abeitnehmern nun erlaubt, einen Bart zu tragen.

Die Entscheidung kam, nachdem zwei U-Bahn-Fahrer im Jahr 2016 eine Entschädigung bei einer lokalen Regierung in Osaka beantragt hatten.

“Ein umfassendes Bartverbot geht über den Rahmen der Dienstleistungsdisziplinen hinaus, da das Tragen von Bärten eine Frage der individuellen Freiheit ist”, sagte das Bezirksgericht Osaka am Mittwoch und forderte die lokalen Behörden auf, den Männern insgesamt 440.000 japanische Yen (ca. 3525 Euro) als Entschädigung zu zahlen.

Neben der Entschädigung hatten die beiden Männer von der örtlichen Regierung verlangt, dass die Arbeiter nicht verpflichtet sein müssen, sich den Bart zu rasieren.

“Es war illegal, dass die Fahrer in ihren Leistungsbewertungen eine niedrigere Bewertungen (wegen des Bartes) erhalten haben”, sagte der vorsitzende Richter Hiroyuki Naito in dem Urteil.

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