Niqab-Verbot am Steuer

Das Verwaltungsgericht in Düsseldorf hat entschieden, dass das Tragen einer Vollverschleierung am Steuer nicht zulässig ist. Dabei verwies das Gericht auf Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung, der vorschreibt, dass das Gesicht des Fahrers während der Fahrt erkennbar bleiben muss. Das verdeckte Gesicht ermögliche den Bußgeld- und Strafverfolgungsbehörden nicht, Verkehrsverstöße wirksam zu ahnden.

Auch bei Motorradfahrern ist das Gesicht während der Fahrt nicht erkennbar. Die Bedeckung könnte, laut Verwaltungsgericht, verrutschen und die Rundumsicht gefährden. Weiter in der Begründung heißt es, dass die Gesichtsverschleierung zudem die nonverbale Kommunikation, die im Straßenverkehr nötig sei, beeinträchtige.

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